- Für einen Garantieanspruch legen Sie bitte Ihre Kaufrechnung vor.
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum.
In folgenden Fällen besteht keine Garantie
- Normaler Verschleiß
- Bordsteinschäden
- Schäden von außen oder durch Dritte
- Steinschlag
- Einwirkung von Streusalz und Salzen
- Korrosion
- Behandlung mit ungeeigneten Mitteln (Vorsicht bei aggressiven Felgenreinigern und Säuren)
- Behandlung mit Hochdruckreinigern
- Unzureichende Pflege
- Verwendung von Schneeketten
- Reparatur durch Dritte
- Verwendung von Schlaggewichten beim Auswuchten
- Verwendung falscher Ventile
- Schäden bei der Reifenmontage
- Sonstige Fälle, die selbstverständlich keinen Garantieanspruch begründen
Die Garantie ist bei einem Weiterverkauf nicht übertragbar.